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Wohnung Berlin – was passiert bei Scheidung?

Oktober 13th, 2008 · No Comments

Zugegeben, eine Scheidung ist sicher nicht das, was man sich bei der Hochzeit vorstellt. Allerdings kommt es immer wieder zu Scheidungen, selbst in den besten Familien. Hat ein Ehepaar nun aber gemeinsam eine Wohnung Berlin angemietet, stellt sich oftmals die Frage, was mit eben dieser passiert, wenn man sich denn nun scheiden lässt.

Grundsätzlich bleiben auch nach der Scheidung beide Partner verpflichtet, die Miete zu zahlen. Ebenso können nur beide Partner gemeinsam die Wohnung kündigen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass man sich mit dem Vermieter der Wohnung dahin gehend einigt, dass der Mietvertrag umgeschrieben wird auf einen der beiden Partner. Der andere wird dann aus seinen Verpflichtungen entlassen und zieht aus der Wohnung aus.

Sollte eine gütliche Einigung zwischen den Mietern und Vermietern nicht möglich sein, kann auch das Gericht eine solche Entscheidung treffen. Diese ist für alle Parteien bindend, sodass man davon ausgehen kann, dass einer der Partner die Wohnung verlässt, der andere als alleiniger Mieter in ihr wohnen bleibt. Mitunter kann das Gericht hier noch eine Regelung treffen, dass der Partner, der auszieht, noch für eine gewisse Zeit oder in bestimmter Höhe für die Zahlung der Miete mit haftet.

Am einfachsten ist es allerdings, man einigt sich im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter auf eine Lösung. Schließlich ist keinem geholfen, wenn die Wohnungen insgesamt gekündigt werden oder der Vermieter auf seine Miete warten muss. Sollte die Unterhaltung der Wohnung einem Partner alleine nicht möglich sein, so ist es ratsam, diese zu kündigen und dem Vermieter die Chance zu geben, neue Mieter für die Wohnung zu finden.